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Grundsicherung im Alter:

Unterstützung für eine sichere Rente

Senioren sitzen auf einer ParkbankSenioren sitzen auf einer Parkbank

Ein würdevolles Leben im Alter sollte für jeden Menschen, besonders für Rentner, selbstverständlich sein. Leider stehen viele Rentner in Deutschland vor der Herausforderung, dass ihre Rente nicht ausreicht, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken. Glücklicherweise gibt es jedoch verschiedene Unterstützungsleistungen und Möglichkeiten, die ihnen helfen können, einen angemessenes Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Was deckt die Grundsicherung ab?

Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Leistung, die darauf abzielt, bei einer unzureichenden Rente, ein Existenzminimum zu sichern. Diese Form der Unterstützung wird vom Sozialamt gewährt und richtet sich nach den individuellen finanziellen Verhältnissen. Folgende Ausgaben werden von der Grundsicherung abgedeckt:

  • Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts
  • Deckung von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
  • Finanzierung von Vorsorgebeiträgen
  • Berücksichtigung von Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen.
  • Unterstützung in Sonderfällen

Wer kann Grundsicherung in Anspruch nehmen?

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung steht bedürftigen Personen zur Verfügung, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben – das ist der Zeitpunkt, an dem sie die reguläre Altersrente beziehen können – oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Zusätzlich ist eine Voraussetzung, dass Sie in Deutschland wohnhaft sind.

Eine Faustregel: Wenn das gesamte Einkommen unter 924 Euro liegt, ist es ratsam zu prüfen, ob Anspruch auf Grundsicherung besteht.

Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung

Die Feststellung, ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erfolgt im Auftrag des Sozialhilfeträgers. Es ist nicht zwingend erforderlich, bereits eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Falls Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, haben Sie nur dann Anspruch auf Grundsicherung, wenn die bestehende Rente dauerhaft aufgrund voller Erwerbsminderung gezahlt wird.

Andernfalls könnten Sie möglicherweise Anspruch auf andere Sozialleistungen haben, wie beispielsweise Sozialhilfe.

Diese dient dazu, das Existenzminimum sicherzustellen und wird vom Sozialamt individuell berechnet. Diese Leistung kann insbesondere dann relevant sein, wenn besondere Bedürfnisse oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen.

Berechnung der Grundsicherung

Die Höhe Ihrer Grundsicherung richtet sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird dabei berücksichtigt.

Was zum Einkommen dazu zählt

  • Gehälter, Löhne, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit etc.
  • Pensionen und Renten jeder Art aus dem In- und Ausland
  • Riesterrente, wenn sie ausgezahlt wird (seit 2018 bleibt ein Betrag von 100 Euro anrechnungsfrei, zusätzlich bleiben weitere 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag frei)
  • Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, selbst wenn deren Jahreseinkommen weniger als 100.000 Euro beträgt
  • Weitere Einkünfte: Elterngeld über 300 Euro, Miet- und Pachteinnahmen, Kindergeld, Krankengeld, Zinsen

Hinweis: Die Grundrente selbst wird bei der Berechnung der Grundsicherung nicht berücksichtigt, da sie eine eigenständige Leistung ist.

Einige Einkommensarten werden bei der Berechnung der Grundsicherung nicht als Einkommen angerechnet oder es werden Freibeträge gewährt.

Was nicht zum Einkommen dazu zählt

  • 30 Prozent des Erwerbseinkommens aus (nicht-)selbstständiger Tätigkeit, maximal jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Bis zu 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind
  • Leistungen aus einer zusätzlichen, freiwilligen Altersvorsorge, darunter auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen
  • Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt
  • Weitere Einkünfte: Elterngeld bis 300 Euro, bis zu 250 Euro aus steuerfreien Tätigkeiten (Ehrenamt), Pflegegeld

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Was zum Vermögen dazu zählt

Bevor Sie Grundversicherung beanspruchen können, müssen Sie Ihr vorhandenes Vermögen zunächst aufbrauchen.

Zum Vermögen dazu gerechnet werden:

  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Immobilienbesitz (außer das Eigenheim)
  • Bestimmte Lebensversicherungen

Was nicht zum Vermögen dazu zählt

  • Angemessener Hausrat und Hausgrundstück
  • Familienerbstücke
  • Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden, 20.000 Euro bei Verheirateten und Partnern)
  • Vermögen einer Riesterrente – diese muss nicht aufgelöst werden, bei der Auszahlung wird diese jedoch teilweise als Einkommen berücksichtigt

Formalitäten und Antragstellung

Die Grundsicherung stellt eine eigenständige Sozialleistung dar, die Sie aktiv beantragen müssen. Das Datum des Antrags spielt eine entscheidende Rolle für den Beginn der Grundsicherung. Diesen reichen Sie beim Sozialamt im Bereich Grundsicherung ein. Alternativ können Sie ihn auch bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen, die ihn dann weiterleitet.

Der Anspruch auf Grundsicherung beginnt stets am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, und die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Periode ist ein erneuter Antrag erforderlich. Rückwirkende Leistungen sind nicht möglich. Wenn Sie sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, wird die Leistung eingestellt.

Mehr Informationen zur Grundsicherung im Alter finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Zusätzlich hilft Ihnen die Internetseite Sozialplattform.de bei der Erstellung eines Erstantrags.

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