Keine Gesundheitsprüfung
Schutz der Angehörigen
Individuelle Versicherungssumme
Sofortige Leistung
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Eine würdevolle Bestattung kann mit Grabstein, Sarg, Kränzen und Blumen, Trauerredner, Trauerfeier etc. mehrere Tausend Euro kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt dafür nicht auf. Im Todesfall erhalten Angehörige also keine finanzielle Unterstützung, um die Bestattung zu bezahlen. Die private Vorsorge ist heute deshalb eine wichtige Absicherung und ein Stück Selbstbestimmung. Die Trauerfall-Vorsorge wird nach individuellen Wünschen flexibel gestaltet und kann jederzeit an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden.
Sorgen Sie jetzt vor: Entlasten Sie Ihre Angehörigen in der Trauerzeit und entscheiden Sie selbst, wie die Bestattung und Trauerfeier aussehen sollen. Umfassender Schutz ein Leben lang.
In unserer Beispielrechnung belaufen sich die Kosten auf 13.000 Euro. Je nach Umfang, Ausstattung und Ort können die Kosten variieren und auch wesentlich teurer sein.
Sarg, Kiefer massiv | 2.200 € |
Grabstein mit Gravur und Einfassung | 5.000 € |
Allgemeine Verwaltung | 200 € |
Aufbahrung | 320 € |
Trauerhallennutzung | 350 € |
Totenschein und Sterbeurkunde | 72 € |
Todesanzeige, zweispaltig | 450 € |
Trauergesteck + Sargschmuck / Blumenbukett | 420 € |
Trauerredner und Musiker (CD) | 305 € |
Leichenschmaus (30 Personen) | 800 € |
Grabkosten + Beisetzungsgebühr | 2.500 € |
Friedhofsgärtner pro Jahr | 350 € |
Gesamtkosten | 12.967 € |
Weder gesetzlich noch privat versicherte Personen erhalten im Todesfall Leistungen von der Krankenkasse, seit das gesetzliche Sterbegeld abgeschafft wurde. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen Sterbegeld oder eine vergleichbare Leistung gezahlt wird:
Das Sterbegeld ist noch Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung. Arbeitnehmer, Auszubildende und Studenten sind automatisch versichert. Allerdings erhalten sie nur Leistungen, wenn die Todesursache ein Arbeitsunfall oder eine typische Berufskrankheit ist.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt während des Sterbevierteljahres die sogenannte Witwen- oder Witwerrente an Hinterbliebene aus, wenn der Ehepartner gestorben ist.
Hinterbliebene Ehepartner erhalten Leistungen, die von Bundesland zu Bundesland schwanken. In der Regel werden im Todesfall zwei Beamten-Ruhegehälter ausgezahlt.
Je nach Tarifvertrag haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst teilweise Anspruch auf ein Sterbegeld.
Eine Sterbegeldversicherung gibt es schon für um die 5 Euro im Monat. Allerdings können die monatlichen Beträge auch bis in den dreistelligen Bereich steigen. Wie teuer die Versicherung wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
Versicherungssumme: Es kommt unter anderem darauf an, wie hoch die vereinbarte Summe ist, die im Todesfall ausgezahlt werden soll. Je höher sie ist, desto teurer die monatlichen Beiträge. Für eine angemessene Bestattung sollte die Versicherungssumme mindestens 6.000 Euro betragen.
Alter: Auch das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss spielt eine Rolle. Grundsätzlich gilt: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge.
Gesundheitsfragen: Die meisten Anbieter verlangen eine Gesundheitsprüfung, um das Risiko des Antragstellers ermitteln zu können. Wichtig ist, dass alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und gewissenhaft beantwortet werden. Ansonsten kann der Anbieter den Antrag ablehnen oder sogar rückwirkend davon zurücktreten und Leistungen zurückfordern. Es gibt auch Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung. Hier fallen jedoch die monatlichen Beiträge in der Regel teurer aus.
Wartezeit: Einige Anbieter legen eine gewisse Wartezeit fest, während der noch kein Anspruch auf Leistungen besteht. Je nach Tarif fällt die Wartezeit unterschiedlich lang aus. Unter anderem hängt die Dauer auch damit zusammen, ob eine Gesundheitsprüfung erfolgt ist oder nicht.
Unser Tipp: Solange es keine besonderen Vorerkrankungen gibt, lohnt es sich durchaus, einen Tarif mit Gesundheitsprüfung zu wählen. Bei der Beantwortung der Fragen können Antragsteller ihren Arzt und den Versicherungsanbieter um Hilfe bitten. Mit einer positiven Gesundheitsprüfung können hohe Beiträge und lange Wartezeiten umgangen werden.
Leistungen gibt es erst, wenn der Versicherte verstirbt. Die vereinbarte Summe wird dann an den Begünstigten ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass dieser gewisse Fristen einhält. Unmittelbar nach dem Tod muss meist eine Mitteilung an die Versicherung erfolgen. Je nach Vertrag betragen die Fristen dafür nur wenige Stunden bis Tage. Wer sie nicht einhält, muss unter Umständen mit Leistungskürzungen rechnen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit dem Begünstigten über die Sterbegeldversicherung und die vereinbarten Fristen zu sprechen.
Nachdem die erste Mitteilung erfolgt ist, fordert die Versicherung weitere Unterlagen an. Wenn alle relevanten Dokumente vorliegen und keine Wartezeiten bestehen, erfolgt die Auszahlung an den Begünstigten in der Regel nach wenigen Tagen. Sollte kein Begünstigter festgelegt sein, erhält der Erbe das Geld gegen Vorlage des Erbscheins.
Bewertung 5 von 5
"Mitarbeiter sehr zuvorkommend. Ausführliche Beratung. Verständlich erklärt, so dass man auch als Laie alles versteht. Sehr guter Service. Prima! Immer wieder gerne, macht weiter so!" Gerd U., Frankfurt
Bewertung 4,5 von 5
"Um meine Kinder vor den hohen Kosten einer Beerdigung zu schützen, habe ich mich für eine Sterbegeldversicherung entschieden." Karl B., Hof