Für viele Menschen sieht der perfekte Lebenslauf in etwa so aus: Schulzeit, Ausbildung, Studium, einige Jahre Berufserfahrung, eine Pause für die Familie, Wiedereinstieg in den Beruf und schließlich der Ruhestand. Wer diesen Verlauf reibungslos gemeistert hat, kann zufrieden sein. Doch trotz dieser scheinbaren Perfektion hat auch die Rente gelegentlich etwas zu bemängeln. Denn in jedem noch so gelungenen Lebenslauf gibt es die eine oder andere Lücke – vor allem, wenn es um die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung geht.
Durch Nachzahlungen Ihre Rente steigern
Insbesondere für drei Personengruppen können Nachzahlungen von Beiträgen von Bedeutung sein:
- Menschen, die vorzeitig in Rente gehen möchten
- Eltern oder pflegende Angehörige
- Studierende
Normalerweise werden Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Einige Eltern erfüllen jedoch nicht die erforderlichen Voraussetzungen, zum Beispiel wenn sie nur kurzzeitig gearbeitet haben und die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren nicht erfüllen. Sie haben die Möglichkeit, freiwillige Beitragsnachzahlungen vorzunehmen, um ihre Versicherungslücken zu schließen.
Als Beispiel: Für vor 1992 geborene Kinder werden von der Rentenversicherung 2,5 Jahre angerechnet, während nach 1992 geborene Kinder mit drei Jahren berücksichtigt werden. Eltern, die nach 1992 zwei Kinder bekommen haben, erhalten automatisch sechs Versicherungsjahre und erfüllen somit die erforderliche Wartezeit. Wenn jedoch jemand nur ein Kind hat und nie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, werden nur drei Jahre angerechnet. Es fehlen also noch zwei Jahre bis zur Mindestversicherungszeit. Diese Lücke können durch freiwillige Beitragsnachzahlungen geschlossen werden.
Für sogenannte Ausbildungszeiten, in denen keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde, besteht ebenfalls die Möglichkeit von Beitragsnachzahlungen. Dieser Begriff umfasst sowohl die schulische Ausbildung (z.B. Abitur) als auch das Studium. In der Regel sind Beitragsnachzahlungen nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich. Für die ersten acht Ausbildungsjahre nach dem 17. Lebensjahr können jedoch keine freiwilligen Beiträge entrichtet werden. Somit kommen nur Zeiträume ab dem 25. Lebensjahr für Nachzahlungen in Betracht. Eine Ausnahme bildet die Möglichkeit der Nachzahlung für Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.
Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten wollen, sollten Sie sich auf eine Reduzierung Ihrer Rentenbezüge einstellen. In solchen Fällen können Nachzahlungen als Lösung dienen. Ab einem Alter von 50 Jahren haben Versicherte die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge zu leisten, um die Rentenabschläge teilweise oder vollständig auszugleichen.
Wie viel können Sie einzahlen?
Versicherte haben die Möglichkeit, zwischen 1.208,40 und 16.851,60 Euro pro Jahr als Nachzahlungen zu leisten. Pro Monat entspräche dies einem Mindestbetrag von 100,07 Euro und einem Höchstbetrag von 1.404,30 Euro.
Handeln Sie nicht ohne Beratung
Die Entscheidung, ob eine Nachzahlung sinnvoll ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab und variiert je nach individueller Situation. Daher ist es entscheidend, sich vor einer Wahl umfassend beraten zu lassen. Ziehen Sie daher die Beratungsstellen der Rentenversicherung oder einen unabhängigen Rentenberater zur Seite.
Hinweis: Das Formular für einen „Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten“ finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
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