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Riester-Zulagen – So beantragen Sie Ihre Zuschüsse

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Euromünzen, Geldscheine, ein Füller und Taschenrechner liegen auf einem Diagramm

Sind Sie einer der fast 16 Millionen Deutschen, die eine private Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente haben? Wenn Sie regelmäßig Beiträge einzahlen, haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung. Es ist jedoch wichtig zu beachten: Um diese Zulagen zu erhalten, müssen Sie selbst aktiv werden und diese mindestens einmal beantragen. Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen können, um die volle Förderung zu erhalten.

Als im Jahr 2002 die Riester-Rente mit eigenen Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Bausparverträgen eingeführt wurde, waren die Erwartungen hoch. Insbesondere bei den Riester-Rentenversicherungen blieben aufgrund der langen Niedrigzinsphase jedoch bedeutende Zuwächse aus. Erst durch den Erhalt staatlicher Förderung konnten viele von einigen Erträgen profitieren.

Riester-Zulagen, die Sie beantragen können

Die Riester-Verträge berechtigen zu verschiedenen Zuschüssen pro Jahr:

  • Eine Grundzulage von 175 Euro für alle Riester-Sparer.
  • 300 Euro für jedes ab 2008 geboren Kind.
  • 185 Euro für jedes ältere Kind.

Zusätzlich erhalten Berufseinsteiger einmalig im ersten Versicherungsjahr 200 Euro. Die Kinderzulagen werden solange gewährt, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht – mindestens bis zum 18. Geburtstag oder, bei Ausbildung und Studium, höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ehepaare haben beide Anspruch auf die Grundzulage, jedoch nur einmalig auf den Kinderzuschlag.

Zulagen und Eigenanteil bei der Riester-Rente

Neben der Antragstellung gibt es eine weitere entscheidende Voraussetzung, um die vollen Zulagen zu erhalten:

  • Es muss mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag eingezahlt werden.
  • Bei prozentual geringeren Einzahlungen reduzieren sich die Zulagen entsprechend.
  • Allerdings verringert sich Ihr tatsächlich zu zahlender Eigenanteil um die erhaltenen Zulagen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

  • Ihr Bruttoverdienst betrug im vergangenen Jahr 35.000 Euro
  • Die vorgesehene Einzahlung für Ihren Vertrag beläuft sich mit 4 Prozent dieser Summe auf 1.400 Euro.
  • Kinderlose erhalten die Grundzulage von 175 Euro, sodass diese nur noch 1.225 Euro aus eigener Tasche einzahlen müssen.
  • Wenn Sie zum Beispiel ein fünfjähriges Kind haben, erhöhen sich Ihre Zulagen insgesamt auf 475 Euro, und Ihre erforderliche Eigenleistung sinkt auf 925 Euro pro Jahr, beziehungsweise auf rund 78 Euro im Monat.

Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, höhere Beiträge zu leisten. Dies kann beispielsweise die Ansparphase bei einem Riester-Bausparvertrag verkürzen. Maximal können – unter Berücksichtigung aller Förderungen – jährlich bis zu 2.100 Euro eingezahlt werden.

Auf der anderen Seite haben auch Personen mit niedrigem Einkommen Anspruch auf Zulagen, wenn sie bereits ab einem Mindestbeitrag von monatlich fünf Euro beziehungsweise 60 Euro pro Jahr einzahlen. Dies gilt zum Beispiel für Personen in Erwerbslosigkeit, Krankheit, Elternzeit oder geringfügiger Beschäftigung.

Zusätzlich können Sie bis zu einem selbst gezahlten Betrag von 2.100 Euro Sonderausgaben für die Altersvorsorge in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Günstigerprüfung durchgeführt werden kann. Falls der Vorsorgeaufwand über den individuellen Zulagen liegt, wird die Differenzsumme steuermindernd berücksichtigt. Andernfalls profitieren Sie lediglich von der Riester-Förderung.

Wie Sie den Antrag auf Riester-Zulagen stellen

Wenn Sie die Altersvorsorgezulage beantragen möchten, können Sie entweder Ihren Riester-Vertragspartner um das entsprechende Formular bitten oder es direkt von der Website Ihres Anbieters herunterladen. Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, gibt Ihr Vertragspartner ihn an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.

Um einen Antrag auf Kinderzulagen zustellen, brauchen Sie außerdem das Formular "Ergänzungsantrag Kinderzulage". Bei Paaren wird dies in der Regel dem Vertrag der Mutter hinzugefügt, es sei denn, es wird etwas anderes beantragt.

Bereiten Sie zur schnellen Ausfüllung des Antrags die folgenden Unterlagen vor:

  • Ihren Riester-Vertrag
  • Ihre Sozialversicherungsnummer
  • Ihren Einkommensteuerbescheid mit Angabe von Steuernummer und zuständigem Finanzamt
  • Ihren Kindergeldbescheid mit Kindergeldnummer und der zuständigen Kindergeldkasse
  • Ihre Meldung zur Sozialversicherung aus dem Vorjahr (normalerweise vom Arbeitgeber bereitgestellt)

Richtiges Ausfüllen des Antragsformulars

Auf dem Antragsformular finden Sie den Abschnitt H. Hier können Sie einen Dauerzulagenantrag stellen. Dadurch wird Ihr Vertragspartner automatisch in den folgenden Jahren den Antrag stellen, und Sie müssen nicht jedes Jahr erneut die Unterlagen ausfüllen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat Riester-Formulare zur Antragstellung hier zusammengestellt.

Achten Sie auf die Fristen

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulagen rückwirkend zu stellen – bis zu zwei Jahre nach Abschluss des Vertrags. Der Anspruch verfällt, sobald diese Frist abgelaufen ist.

Falls Sie einmal zu hohe Zulagen erhalten haben, kann die Zulagenstelle diese bis zu vier Jahre nach der Gewährung zurückfordern. Eine Rückzahlungspflicht entsteht auch, wenn Sie Ihren Riester-Vertrag während der Ansparphase kündigen. Eine Kündigung führt grundsätzlich zu finanziellen Verlusten und sollte nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen werden – es ist ratsamer, den Vertrag ruhen zu lassen.

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