Viele Rentner möchten auch nach dem offiziellen Renteneintritt noch arbeiten. Die Gründe dafür sind vielfältig: Manche möchten aktiv bleiben, andere wünschen sich ein zusätzliches Einkommen zur Finanzierung von Reisen oder Hobbys. Ein Minijob bietet eine flexible Möglichkeit, das monatliche Budget aufzubessern, ohne dabei in ein volles Arbeitsverhältnis zu treten. Doch bevor Sie sich für einen Nebenjob entscheiden, sollten Sie die gesetzlichen Regelungen zu Rente und Hinzuverdienst genau kennen, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
Unbegrenzt hinzuverdienen – Die Regel für Altersrentner
Für viele Rentner ist es eine Erleichterung: Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für Bezieher einer Altersrente keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie dürfen also unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rentenbezüge gekürzt werden. Das war nicht immer so. Früher wurde die Rente gekürzt, wenn der Hinzuverdienst eine gewisse Grenze überschritt. Heute können Sie sowohl durch einen Minijob als auch durch eine reguläre Tätigkeit in beliebiger Höhe hinzuverdienen – solange Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente
Anders sieht es für Rentner aus, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Hier gelten weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. Ab 2024 dürfen Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente bis zu 18.558,75 Euro im Jahr dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Für Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 37.117,50 Euro. Sollten Sie diese Grenzen überschreiten, wird Ihre Rente entsprechend gekürzt. Daher ist es wichtig, dass Sie als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente genau überprüfen, wie viel Sie hinzuverdienen dürfen, bevor es zu Rentenkürzungen kommt.
Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Ein Minijob ist in Deutschland klar definiert: Wer monatlich nicht mehr als 538 Euro verdient, kann von den Vorteilen eines Minijobs profitieren. Das bedeutet, es fallen keine Sozialabgaben für Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.
Überschreiten Sie jedoch die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro, wird der Minijob zu einem regulären Arbeitsverhältnis, und es fallen die vollen Sozialversicherungsbeiträge an. In diesem Fall sollten Sie Ihre Arbeitstätigkeit genau im Blick behalten, um Überraschungen zu vermeiden. Diese Einstufung gilt jedoch erst, wenn das Einkommen dauerhaft über der Grenze liegt. Für kurzzeitige Überschreitungen gibt es Ausnahmen, aber Sie sollten darauf achten, dass Sie diese nicht zu oft in Anspruch nehmen.
Rentenversicherungspflicht – ja oder nein?
Minijobs unterliegen allerdings grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass von Ihrem Verdienst ein Beitrag zur Rentenversicherung abgeführt wird, es sei denn, Sie entscheiden sich aktiv dagegen. Diese Entscheidung sollten Sie gut abwägen: Wer weiter in die Rentenversicherung einzahlt, kann seine Rentenansprüche unter Umständen noch einmal erhöhen. Gerade bei längerer Tätigkeit im Minijob kann das später zu einer spürbaren Erhöhung der monatlichen Rente führen.
Steuerliche Aspekte bei Minijobs
Auch wenn Minijobs bis zu einem monatlichen Einkommen von 538 Euro in der Regel steuerfrei sind, gibt es einige Ausnahmen, die Rentner beachten sollten. Haben Sie neben dem Minijob noch andere Einkünfte wie Mieten, Kapitalerträge oder private Renten, die zusammen mit Ihrem Minijob über dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr (Stand 2024) liegen, kann es zu einer Steuerpflicht kommen. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen Steuern auf Ihr Gesamteinkommen zahlen müssen. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen, um keine bösen Überraschungen bei der Steuererklärung zu erleben.
Was passiert bei Überschreitung der Minijob-Grenze?
Der Minijob ist eine klare Definition: Verdienen Sie maximal 538 Euro im Monat, fällt Ihre Beschäftigung unter diese Regelung. Überschreiten Sie diesen Betrag regelmäßig oder kurzfristig, gelten andere Regelungen. Die Jahresverdienstgrenze für Minijobs liegt bei 6.456 Euro.
Besonderheiten bei Ehegatten und Witwenrente
Rentner, die neben ihrer eigenen Altersrente auch eine Witwen- oder Witwerrente beziehen, müssen aufpassen: Der Hinzuverdienst kann Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben. Abhängig von der Höhe des Minijob-Einkommens kann es zu einer Kürzung der Witwenrente kommen, da für Einkommen neben der Witwenrente besondere Freibeträge gelten. Der aktuelle Freibetrag lieget bei 1.038,05 Euro netto pro Monat. Einkommen, die diesen Freibetrag übersteigen, werden zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Für Rentner-Ehepaare gilt: Jeder Ehepartner darf grundsätzlich einem Minijob nachgehen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Altersrente hat. Bei der Witwenrente können jedoch die oben genannten Anrechnungsregeln greifen, wenn der Gesamtverdienst die Freibeträge übersteigt.
Für Bezieher einer Witwenrente kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, auf die Rentenversicherungsfreiheit im Minijob zu verzichten. Bei Rentenversicherungspflicht im Minijob erhöht sich der Freibetrag für die Einkommensanrechnung. Dies kann zu einer höheren Witwenrente führen, auch wenn der Nettoverdienst im Minijob dadurch etwas geringer ausfällt.
Gut informiert in den Minijob neben der Rente starten
Ein Minijob kann eine großartige Möglichkeit sein, sich im Ruhestand ein zusätzliches Einkommen zu sichern und gleichzeitig aktiv zu bleiben. Für Altersrentner gibt es erfreulicherweise seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wer jedoch eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorzeitige Altersrente bezieht, sollte die jeweiligen Verdienstgrenzen im Auge behalten, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
Auch die Frage der Rentenversicherungspflicht im Minijob sollte individuell abgewogen werden, da sie langfristige Auswirkungen auf die Höhe der Rente haben kann. Steuerliche Besonderheiten gilt es zu beachten, wenn zusätzliche Einkünfte erzielt werden.
Wir empfehlen, sich bei der Minijob-Zentrale oder der Deutschen Rentenversicherung zu informieren, um die für Sie beste Lösung zu finden und das volle Potenzial eines Minijobs im Ruhestand auszuschöpfen. Ein Beratungsgespräch kann hier oft entscheidende Klarheit schaffen.
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