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Die Hinterbliebenenrente: Aktuelle Regelungen und neue Chancen

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Renter

Die Hinterbliebenenrente ist eine der zentralen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie soll den finanziellen Bedarf von Personen decken, die nach dem Tod eines Ehepartners, Lebenspartners oder Elternteils auf Unterstützung angewiesen sind. Der Verlust eines geliebten Menschen bringt nicht nur emotionalen Schmerz mit sich, sondern oft auch finanzielle Unsicherheiten. Die Hinterbliebenenrente kann in solchen Situationen eine entscheidende Stütze sein.

Am 01. Juli 2024 traten wichtige Änderungen in der Hinterbliebenenrente in Kraft, die für viele Bezieher eine spürbare Verbesserung bedeuten. Diese Neuerungen betreffen insbesondere die Rentenhöhe, die Freibeträge für das anrechenbare Einkommen sowie die Möglichkeiten, zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Für Witwen, Witwer und Waisen, die auf diese Rentenleistungen angewiesen sind, stellen die Anpassungen eine wesentliche Entlastung dar.

Erhöhung der Rentenzahlungen

Eine der zentralen Änderungen, ist die Erhöhung der Rentenzahlungen. Im Zuge der jährlichen Rentenanpassung wurden die Renten bundeseinheitlich um 4,57 Prozent angehoben. Der Rentenwert ist im Zuge dessen auf 39,32 Euro angestiegen. Diese Erhöhung betrifft nicht nur die regulären Altersrenten, sondern auch die Hinterbliebenenrenten. Die Rentenanpassung reflektiert die positive Lohnentwicklung der letzten Jahre und soll sicherstellen, dass Rentner – einschließlich der Hinterbliebenen – trotz Inflation und steigender Lebenshaltungskosten einen angemessenen Lebensstandard beibehalten können.

Höhere Freibeträge und Verdienstgrenzen

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente wurde angehoben und beträgt nun bundesweit 1.038,50 Euro pro Monat. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoverdienst von maximal 1.730 Euro, den sich Bezieher einer Hinterbliebenenrente dazu verdienen können, ohne dass sie mit Kürzungen ihrer Rente rechnen müssen. Diese Anpassung ist besonders wichtig für Witwen und Witwer, die nach dem Tod des Partners weiterhin arbeiten oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Fall 1: Erwerbstätigkeit im letzten Kalenderjahr

Wenn Sie im vergangenen Jahr bereits erwerbstätig waren, wird Ihr Arbeitseinkommen im laufenden Kalenderjahr nicht auf Ihre Hinterbliebenenrente angerechnet. Auch wenn Sie Ihr Einkommen im Zeitraum Ihrer Hinterbliebenenrente, der vom 01. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 reicht, erhöhen, hat dies zunächst keine Auswirkungen auf die Rentenberechnung.

Ihr erhöhtes Einkommen wird erst ab dem nächsten Anpassungstermin, also ab dem 01. Juli 2025, berücksichtigt. Bis dahin zählt für die Rentenberechnung Ihr durchschnittlicher Bruttoverdienst aus dem Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung, also vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Dies gilt auch, wenn sich Ihre Erwerbssituation geändert hat, wie zum Beispiel bei einem Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit, der zu einem höheren Einkommen führt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer war im Jahr 2023 in Teilzeit tätig und verdiente monatlich 900 Euro brutto. Anfang 2024 verstarb seine Ehefrau und er begann, Hinterbliebenenrente zu beziehen. Nachdem der Arbeitgeber dem Witwer eine Vollzeitstelle angeboten hatte, verdient er nun 3.000 Euro brutto pro Monat. Dieses höhere Einkommen wird jedoch erst ab Juli 2025 auf seine Hinterbliebenenrente angerechnet. Bis dahin bleibt sein Bruttoeinkommen für die Berechnung der Rente das aus dem Jahr 2023, das keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat.

Fall 2: Keine Erwerbstätigkeit im letzten Kalenderjahr

Falls Sie im vergangenen Jahr (also 2023) nicht erwerbstätig waren, wird Ihr aktuelles Einkommen bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente berücksichtigt. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung jede Aufnahme einer Beschäftigung sowie die daraus erzielten Einkünfte mitzuteilen. Wenn Sie dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommen, kann es zu unangenehmen Konsequenzen kommen: Ihre Hinterbliebenenrente wird beim nächsten Überprüfungstermin rückwirkend gekürzt. Das kann dazu führen, dass Sie möglicherweise mehrere tausend Euro zurückzahlen müssen, die Ihnen zu viel ausgezahlt wurden.

Neuer pauschaler Rentenzuschlag

Seit dem 01. Juli 2024 gibt es einen zusätzlichen Rentenzuschlag für bestimmte Bezieher der Hinterbliebenenrente. Dieser Zuschlag von 7,5 Prozent wird an Witwen und Witwer gezahlt, die zwischen 2001 und 2018 in den Ruhestand eingetreten sind und deren verstorbener Ehepartner keine eigene Rente bezogen hat.

Hinweis: Der Zuschlag wird zusätzlich zur regulären Rente ausgezahlt und nicht auf diese angerechnet. Betroffene Rentner müssen nichts unternehmen, da die Erhöhung automatisch von der Deutschen Rentenversicherung überwiesen wird. Die genaue Höhe kann variieren und hängt von der individuellen Rentensituation ab.

Der Zuschlag wird zunächst getrennt von der regulären Rente in zwei Stufen ausgezahlt:

  • Ab Juli 2024 wird ein vorläufiger Zuschlag gezahlt, basierend auf der Nettorente für Juli 2024
  • Diese Zahlung erfolgt monatlich und getrennt von der laufenden Rente.
  • Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag als Bestandteil der Gesamtrente berechnet und ausgezahlt
  • Dabei wird er in Entgeltpunkte umgewandelt und zusammen mit der regulären Rente überwiesen.

Auswirkungen des zusätzlichen Rentenzuschlags auf die Nettorente

Der Zuschlag wird auf Basis der Nettorente nach der jährlichen Rentenanpassung berechnet. Dabei wird die Nettorente, also der Betrag nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, zugrunde gelegt. Der errechnete Zuschlag wird dann zusätzlich zur regulären Nettorente überwiesen und erscheint auf Ihrem Kontoauszug unter dem Titel „Rentenzuschlag“. Dieser Zuschlag erhöht Ihre tatsächlich ausgezahlte Nettorente, ohne die Bruttorente zu beeinflussen.

Ein Beispiel:

Stellen Sie sich vor, ein Rentner hat nach der Rentenerhöhung von 4,57 Prozent eine monatliche Bruttorente von 1.400 Euro.

  • Die Nettorente nach Abzügen (11,55 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 1.238 Euro.
  • Der Zuschlag wird dann mit 7,5 Prozent berechnet: 1.238 Euro x 0,075 = 92,85 Euro.
  • Die gesamte Nettorente inklusive Zuschlag beläuft sich auf: 1.238 Euro + 92,85 Euro = 1.330,85 Euro.

Die Nettorente erhöht sich somit um 92,85 Euro.

Was Sie jetzt tun sollten

Informieren Sie sich über die neuen Regelungen und prüfen Sie die Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation. Die Anpassungen bei der Rentenhöhe und den Freibeträgen werden automatisch von der Rentenversicherung umgesetzt, sodass in der Regel kein Handlungsbedarf besteht. Dennoch kann eine Beratung sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie unsicher sind, wie sich die Änderungen auf Ihre Einkommenssituation auswirken könnten.

Wenn Sie bereits eine Hinterbliebenenrente beziehen, sollten Sie überlegen, ob die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten für Sie von Vorteil sein könnten. Falls Sie eine berufliche Tätigkeit in Erwägung ziehen, sollten Sie die Anrechnungsfreibeträge genau kennen, um Ihre Einkünfte optimal zu gestalten. Auch für Menschen, die möglicherweise in Zukunft eine Hinterbliebenenrente beantragen müssen, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls vorsorgende Maßnahmen zu treffen.

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